Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Filmaare
Simon Von Niederhäusern

 

Leistungen der Produktionsfirma

Filmaare Simon von Niederhäusern verpflichtet sich, die in der Offerte aufgeführten Leistungen fristgerecht abzuliefern. Bei Mehraufwand im Falle einer Arbeitsverzögerung durch Dritte oder bei Ereignissen, die die Beauftragten nicht zu vertreten hat, haftet die Beauftragte nicht für die späte Lieferung.

 

Offerte / Mehraufwand

Die Leistungen der Beauftragten bestimmen sich grundsätzlich nach dem Inhalt der schriftlichen Offerte. Für die über diese hinausgehenden Mehraufwände auf Wunsch der Auftraggeberin/Auftraggebers vereinbaren die Parteien schriftlich die zusätzliche Entschädigung.

 

Urheberrechte

Sämtliche Rechte am gesamten bei der Produktion entstandene Bild-, Ton und Textmaterial erhält der Auftraggeber/in. Filmaare Simon von Niederhäusern darf das Material zu Werbezwecke und Akquisition verwenden. Das Endprodukt geht nach Eingang der Bezahlung des Projektes an den Auftraggeber/die Auftraggeberin über. Das Endprodukt darf so oft wie vom Auftraggeber gewünscht und auch für Weiternutzung verwendet werden. Dazu wird keine Zustimmung von Filmaare Simon von Niederhäusern benötigt und wird auch nicht entschädigt.

 

Urheberrechte Dritter

Filmaare Simon Von Niederhäusern legt allenfalls im Produkt verwendetes Bild- und Tonmaterial Dritter offen, soweit ihr die Träger/innen des Urheberrechtes bekannt sind. Allenfalls geschuldete Entschädigungen von Urheberrechten Dritter sind ausdrücklich nicht im Entgelt von Filmaare Simon von Niederhäusern enthalten und sind durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber den Dritten separat zu entschädigen.
Die Abgeltung von Urheberrechten Dritter ist in jedem Fall als in der Offerte nicht enthaltene Mehrkosten für den Auftraggeber zu verstehen. Sofern Filmaare Simon von Niederhäusern für die Entschädigung von Urheberrechten Dritter aufgekommen ist, sind ihr die entsprechenden Kosten durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber zu vergüten.

 

Zulieferung Daten

Falls vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Inhalte (Bild-, Ton-, und Textmaterial) ins Produkt einzubinden sind, müssen diese in einem lesbaren Format und für die fristgerechte Abwicklung des Auftrages rechtzeitig bei Filmaare Simon von Niederhäusern geliefert werden. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber hat dafür besorgt zu sein, dass die Verwendung des gelieferten Materials keine Rechte Dritter verletzt. Filmaare Simon von Niederhäusern haftet in keinem Fall für Verzögerungen oder die Unmöglichkeit der Weiterverwendung der vereinbarten Leistung infolge verletzter Rechte Dritter. Ebenfalls ist die Entschädigung für die Leistung von Filmaare Simon von Niederhäusern trotzdem im vollen Umfang geschuldet.

Bei der Weiterverarbeitung dieser Inhalte geht Filmaare Simon von Niederhäusern davon aus, dass die Berechtigung zur solchen Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

Gesetzliche Grundlagen

Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Filmaare Simon Von Niederhäusern.